Feuerwehrfeste, Tage der offenen Tür oder Jubiläumsveranstaltungen sind nicht nur Höhepunkte im Jahreskalender vieler Löschgruppen – sie leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit und Kameradschaftspflege. Doch wer haftet eigentlich, wenn bei solchen Veranstaltungen etwas passiert? Und was müssen Fördervereine beachten?
Veranstalter: Förderverein oder Kommune?
In der Regel treten Fördervereine als Veranstalter auf. Damit übernehmen sie auch die Verantwortung – insbesondere im Hinblick auf Haftung und Versicherung. Fördervereine, die Mitglied im Verband der Feuerwehren NRW (VdF NRW) sind, profitieren jedoch von einer Veranstalterhaftpflichtversicherung, die viele klassische Vereinsveranstaltungen absichert.
Was ist abgesichert?
Versichert sind u. a.:
– Personen- und Sachschäden an Dritten (z. B. Besuchern)
– Schäden durch Auf- oder Abbau
– typische Aktivitäten wie Bewirtung, Vorführungen oder Tombola
Achtung bei besonderen Aufbauten oder Technik!
Kommt es zu besonderen Risiken – z. B. durch Hüpfburgen, Zelte, Bühnen, Fritteusen, Stromaggregate oder die Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen – kann eine zusätzliche Absicherung notwendig werden. In solchen Fällen sollte frühzeitig Rücksprache mit dem Versicherer oder dem VdF gehalten werden.
Praxisbeispiel – Wenn es ernst wird:
Bei einem Fest kam es zur Fettexplosion beim Pommesverkauf – eine Helferin erlitt schwere Verbrennungen. Die Erstversorgung lief über die Krankenkasse, jedoch wurden später zivilrechtliche Forderungen gegen den Veranstalter geltend gemacht (u. a. Schmerzensgeld). Eine gute Absicherung und präventive Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Feuerlöscher, Einweisung der Helfenden) sind daher essenziell.
Wer ist mitversichert?
Neben den aktiven Einsatzkräften sind in der Regel auch:
– Mitglieder der Ehrenabteilung
– Vereinsmitglieder
– mithelfende Angehörige
mitversichert – sofern sie offiziell im Rahmen der Veranstaltung tätig sind. Eine einfache Helferliste unterstützt hier sowohl organisatorisch als auch rechtlich.
Unfallkasse NRW – greift sie?
Bei Veranstaltungen des Fördervereins besteht in der Regel kein Schutz über die Unfallkasse NRW – da es sich nicht um hoheitliche Feuerwehrtätigkeiten handelt. Eine ergänzende Unfallversicherung für Helfer kann hier sinnvoll sein.
Fazit:
Veranstaltungen können eine tolle Sache sein – auch rechtlich gut abgesichert, wenn gewisse Grundsätze beachtet werden. Bei Fragen unterstützt der Kreisfeuerwehrverband Kleve e.V. gerne bei der Klärung.
Fachempfehlung: Thorsten Fischer Stv. Vorsitzender KFV